Hinweisgebersystem
Unser Hinweisgebersystem gibt Dir die Möglichkeit, Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) an unsere interne Meldestelle zu melden und so zu deren Aufdeckung beizutragen. Personalangelegenheiten können in diesem Hinweisgebersystem nicht gemeldet werden. Diese solltest Du stattdessen mit Deiner direkten Führungskraft oder der Personalabteilung besprechen.
Wir gehen allen Hinweisen nach und stellen Vertraulichkeit sicher. Das gilt auch gegenüber gegebenenfalls von einem Vorwurf betroffenen Personen. Die Identität einer hinweisgebenden Person, die vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße meldet, wird nicht durch das HinSchG geschützt. Die Meldung wissentlich falscher Hinweise ist strafbar. Außerdem kann die hinweisgebende Person bei vorsätzlich oder grob fahrlässigen Falschmeldungen gegebenenfalls schadenersatzpflichtig sein.
Du erreichst unsere interne Meldestelle zur Entgegennahme von Hinweisen im Sinne des HinSchG wahlweise per E-Mail unter:
oder per Briefpost mit dem Vermerk „VERTRAULICH“ an:
delta aktiv GmbH
Team Compliance
Ludwig-Eckes-Allee 6
55268 Nieder-Olm
Information gemäß Hinweisgeberschutzgesetz
Interne Meldungen an das Hinweisgebersystem der delta aktiv GmbH sind für Dich der kürzeste Weg, um Informationen an die Personen heranzutragen, die einem Hinweis am schnellsten nachgehen können. Unabhängig davon kannst Du Dich – insbesondere wenn einem intern gemeldeten Hinweis nicht abgeholfen wurde – auch an sogenannte externe Meldestellen wenden.
Neben der externen Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ) werden die bestehenden Meldesysteme bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie beim Bundeskartellamt für ihren speziellen Aufgabenbereich weitergeführt. Lies bitte in Zweifelsfällen auch die Informationen auf den Webseiten dieser Meldestellen/Hinweisgeberstellen:
BfJ – Homepage – Errichtung externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (bundesjustizamt.de)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: BaFin – Hinweisgeberstelle
Bundeskartellamt: Bundeskartellamt Hinweisgebersystem
Außerdem kann jedes Bundesland eine eigene externe Meldestelle für Meldungen einrichten, die die jeweilige Landesverwaltung und die jeweiligen Kommunen betreffen.